Steuerfahndung in Frankfurt

Steuerfahndung in Frankfurt

Die Steuerfahndung in Frankfurt ist mit der Verfolgung von Delikten wie zum Beispiel der Steuerhinterziehung beauftragt. Steuerfahnder ermitteln, um neue Straftaten zu entdecken oder einem bestehenden Verdacht nachzugehen. Vor allem Unternehmer sind von der Steuerfahndung betroffen und geraten ins Visier der Ermittler. Was ist zu tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht? Welche Steuerdelikte kommen in Betracht und wann lohnt es sich, einen Experten für Steuerstrafrecht zu kontaktieren? Hier erfahren Sie mehr.

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Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung in Frankfurt?

Die Steuerfahndung gehört zur Finanzverwaltung. Steuerfahnder haben die Aufgabe, Straftaten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht aufzudecken. Hierfür hat die Steuerfahndung in Frankfurt besondere Befugnisse.

  • Die Steuerfahndung nutzt verschiedene Quellen, zum Beispiel Daten von Banken, anderen Finanzämter oder Zollbehörden, um beispielsweise Unregelmäßigkeiten in Steuererklärungen aufzuklären.
  • Steuerfahnder dürfen im Rahmen von Steuerprüfungen die Unterlagen von Unternehmen und Freiberuflern, aber auch von Privatpersonen durchsehen.

Für ihre Aufgaben arbeitet die Steuerfahndung in Frankfurt eng mit anderen Behörden zusammen, zum Beispiel mit der Polizei oder dem Zoll.

Was sind die Gründe für eine Steuerfahndung?

Wann wird die Steuerfahndung in Frankfurt tätig? Es gibt verschiedene Auslöser für das Tätigwerden der Steuerfahnder. Das sind zum Beispiel:

  • Anonyme Hinweise. Oft werden Unternehmen oder Privatpersonen aufgrund von anonymen Hinweisen tätig. Nicht selten zeigen Unternehmer ihre Konkurrenten beim Finanzamt an, um diesen zu schaden.
  • Auffälligkeiten in Steuererklärungen (zum Beispiel in Umsatzsteuervoranmeldungen) können Hinweise auf Steuerstraftaten geben, damit die Steuerermittlung in Frankfurt tätig wird.
  • Auch andere Behörden oder Finanzinstitute können Informationen an das Finanzamt weiterleiten, die eine nähere Steuerermittlung veranlassen.
  • Im Rahmen von routinemäßigen Betriebsprüfungen kann sich ebenfalls der Verdacht auf eine Steuerstraftat ergeben.

Was passiert während einer Steuerfahndungsprüfung?

Steuerermittlung in Frankfurt

Während einer Prüfung untersuchen die Steuerfahnder finanzielle Unterlagen, die Aufschluss über die Geschäftsaktivitäten des Steuerpflichtigen bieten. Dabei hat die Steuerfahndung in Frankfurt weitreichende Befugnisse. Im Rahmen der Steuerermittlung dürfen die Beamten zum Beispiel

  • Geschäftsräume durchsuchen,
  • einzelne Dokumente und Unterlagen beschlagnahmen,
  • Konten prüfen,
  • Zeugen befragen.

Die Steuerfahndung kann auch eine Betriebsprüfung durchführen, um die Buchhaltung und die steuerliche Behandlung von Einkünften zu überprüfen. Wichtig bei allen Maßnahmen der Steuerfahndung ist immer, dass die Intensität des Eingriffs in einem Verhältnis zum Vorwurf steht. Dies ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalls. Es ist deshalb besonders wichtig, dass während der Steuerfahndungsprüfung möglichst ein Rechtsanwalt für Steuerrecht in Frankfurt anwesend ist, der jede einzelne Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen kann.

Gibt es eine Vorbereitung auf die Steuerfahndung?

Steuerfahndung in Frankfurt – die Ermittler setzen hier meist bewusst auf eine „Schockwirkung“, indem sie den Betroffenen unangemeldet besuchen. Die Strategie ist klar: Der Steuerpflichtige soll zu unbedachten Äußerungen bewegt werden. Deshalb ist die beste Vorbereitung auf eine Steuerfahndung in Frankfurt eine vorbeugende Beratung mit einem Fachanwalt für Steuerrecht. Er wird Ihnen Tipps geben, wie Sie sich bei einer Steuerfahndung verhalten sollen.

Wichtig: Wenn Sie als Beschuldigter in einem Verfahren befragt werden, haben Sie das Recht, zu dem Vorwurf zu schweigen. Verlangen Sie, vor einer Befragung mit einem Anwalt zu sprechen. Sie müssen zwar einzelne Durchsuchungshandlungen dulden, sind aber zu keiner inhaltlichen Aussage verpflichtet. Während einer Untersuchung gilt der Grundsatz: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Die Ermittler halten Gespräche eventuell in Notizen fest – und was sie den Steuerfahndern gegenüber geäußert haben, kann dann gegen Sie verwendet werden.

Wie lange dauert eine Steuerfahndung in Frankfurt?

Die Dauer einer Steuerfahndung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich ist dabei der Umfang der Untersuchung. Meist erscheinen die Ermittler von der Steuerfahndung morgens – oft in Begleitung der Polizei, manchmal auch eines Staatsanwalts. Zur Nachtzeit (also zwischen 21 und 6 Uhr) darf eine Durchsuchung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen stattfinden, zum Beispiel bei Gefahr in Verzug.

Was sind die Folgen, wenn die Steuerfahndung eine Steuerhinterziehung feststellt?

Wenn die Steuerfahnder Hinweise auf eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) feststellen, wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Der Tatbestand einer Steuerhinterziehung kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

  • Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schuld (Anzahl der Tagessätze) und dem Einkommen des Täters (Höhe der einzelnen Tagessätze). Infrage kommen 5 bis 360 Tagessätze zu je bis 30.000 Euro.
  • Als Freiheitsstrafe sieht § 370 Abs. 1 AO bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug vor.
  • In besonders schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 AO).

Dazu kommt die Verpflichtung, nicht gezahlte Steuern inklusive Hinterziehungszinsen zurückzuzahlen.

Grundsätzlich kann jede Privatperson und jeder Freiberufler oder Unternehmer – begründet oder unbegründet – in den Verdacht geraten, eine Steuerstraftat begangen zu haben. Wenn die Steuerermittlung in Frankfurt dann einzelne Maßnahmen beschließt (zum Beispiel eine Durchsuchung der Geschäftsräume), kann dies schwere Eingriffe in die Freiheitsrechte darstellen. Ein Steueranwalt hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte in jedem Stadium eines Verfahrens wegen einer Steuerstraftat zu sichern. Es lohnt sich also, Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Steuerrecht aufzunehmen – nicht erst dann, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht.

Bis zu welchem Zeitpunkt schützt mich eine Selbstanzeige bei einer anstehenden Steuerfahndung?

Eine Selbstanzeige kann grundsätzlich bis zur Bekanntgabe eines Prüfungstermins durch die Steuerfahndung abgegeben werden, damit sie ihre strafbefreiende Wirkung entfaltet. Doch wenn die Steuerfahndung bereits aktiv geworden ist und den Prüfungstermin angekündigt hat, macht eine Selbstanzeige in der Regel keinen Sinn mehr. Das gilt auch dann, wenn ein Amtsträger zu einer nicht angekündigten Prüfung erscheint. Allerdings muss sich der Gegenstand der Prüfung auf einen Sachverhalt beziehen, der mit der vermeintlichen Straftat im Zusammenhang steht. Es ist sehr wichtig, vor einer Selbstanzeige Kontakt mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt aufzunehmen, um Nachteile zu vermeiden.

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Der Autor

Dr. jur. Jörg Burkhard Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in Frankfurt und Wiesbaden

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Meine Rechtsanwaltskanzlei gibt es seit 1998. Seit dem habe ich mich auf die Tätigkeitsschwerpunkte Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert.

So bin ich beispielsweise Ihr Ansprechpartner rund um das Steuerstrafrecht, Steuerrecht, bei Betriebsprüfungen, Steuer- oder Zollfahndung, Schwarzarbeit, Vollstreckungsabwehr und vieles mehr.

Ich bin zugelassen bei allen Finanzämtern und Finanzgerichten, bei allen Amts- und Landgerichten, beim BGH und beim BFH. Dadurch kann ich für Sie auch bundesweit tätig sein.


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Redaktion: Kai Kruel