Wozu eine Betriebsprüfung in Wiesbaden?
§ 194 Abs. 1 Satz 1 stellt kurz und knapp fest: „Die Außenprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen.“ Es handelt sich in der Praxis also um eine Kontrolle, ob der Steuerpflichtige die wahren Verhältnisse, die für die verschiedenen Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer usw.) relevant sind, richtig dargelegt hat. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden, Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden, weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Rechte der Betriebsprüfer während einer Außenprüfung durch das Gesetz beschränkt sind. Kein Steuerpflichtiger darf zu mehr Angaben oder Duldungen verpflichtet werden, als die Abgabenordnung vorschreibt.
Gerade bei einer Betriebsprüfung in Wiesbaden wird deutlich, wie wichtig die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden ist. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden ist schon seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Die Themenschwerpunkte von Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden sind das Steuerstrafrecht, das streitige Steuerrecht, alle Themen rund um die Kasse, Strafrecht aus der Sicht des Arbeitgebers (zum Beispiel illegale Beschäftigungen, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit) – und natürlich auch rechtliche Probleme rund um die Betriebsprüfung in Wiesbaden. Dazu gehören auch die digitale Betriebsprüfung und Verprobungsmethoden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeigen sind ebenfalls tägliche Praxis in der Kanzlei des Fachanwalts für Steuerrecht in Wiesbaden.


Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden empfiehlt allen Selbstständigen, zum Beispiel Handwerkern, aber auch Freiberuflern und anderen Selbstständigen, bei jeder Betriebsprüfung in Wiesbaden nicht nur einen Steuerberater, sondern auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Möglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht. Warum? Jede Außenprüfung kann an verschiedenen Punkten einen Verlauf nehmen, der das Eingreifen eines Volljuristen erforderlich macht. Ein Rechtsanwalt kennt aufgrund seiner umfassenden rechtlichen Ausbildung schnell die Fallstricke, die bei einer Betriebsprüfung in Wiesbaden lauern können. Und er kennt die Lösungen. Steuerberater dagegen sind in der Regel hauptsächlich wirtschaftswissenschaftlich und steuerlich aber weniger verfahrensrechtlich ausgebildet. Einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt bei einer Betriebsprüfung herbeizuziehen, ist oft auch spontan und während einer laufenden Betriebsprüfung möglich und sehr sinnvoll. Es lohnt sich gerade in schwierigen und kritischen Situationen auf jeden Fall.
Zu diesen kritischen Situationen kann es zum Beispiel gehören, dass sich der Betriebsprüfer als voreingenommen und ergebnisfestgelegt zeigt. Gerade vermeintliche Ermittlungsergebnisse bei Parallelverfahren und aufgrund von Kontrollmitteilungen oder Feststellungen von FKS und LKA können zu einer Übernahme von Ermittlungsfehlern und zu einem von vornherein feststehenden Ergebnis führen. Die Ansetzung der Person eines Betriebsprüfers in der Prüfungsanordnung kann zwar nicht mit einem förmlichen Rechtsbehelf angegriffen werden. Aber gerade ein Jurist kennt Möglichkeiten, zum Beispiel mit einer Gegendarstellung, einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Rechte seines Mandanten auf eine sachlich und rechtlich korrekte Betriebsprüfung durchzusetzen. Ein Volljurist ist in dieser Frage einem Steuerberater verfahrensmäßig aber auch bei Klagen erfahrungsmäßig eindeutig überlegen. Es empfiehlt sich deshalb, bei einer Betriebsprüfung nicht nur auf die Hilfe eines Steuerberaters, sondern auch auf die Unterstützung eines kompetenten Fachanwalts wie Dr. Burkhard zu setzen.
Sind Sie als Steuerpflichtiger mit dem Ergebnis einer Betriebsprüfung in Wiesbaden nicht einverstanden? Ein Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden setzt Ihre Rechte durch – auch dann, wenn bereits eine Betriebsprüfung stattgefunden hat. Denn wie das Ergebnis einer Betriebsprüfung aussieht, hängt natürlich immer auch von dem Betriebsprüfer ab. Ein erfahrener Jurist für steuerrechtliche Fragen kennt die Details, die dieses Ergebnis maßgeblich beeinflussen – sowie die Art und Weise, wie diese Ergebnisse überhaupt Zustandekommen dürfen. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden ist Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden und Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin für ein Beratungsgespräch.