Betriensausgabenrechnung mit Taschenrechner

Betriebsprüfung in Frankfurt

Prüfung der Steuerfakten vor Ort – das ist eine Betriebsprüfung in Frankfurt. Mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt ist man als Steuerpflichtiger auf der sicheren Seite, zum Beispiel wenn es um die Frage der Selbstanzeige während einer Betriebsprüfung geht. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden – Telefon 0611/890910 - ist Experte für Betriebsprüfungen – nicht nur in der juristischen Theorie, sondern auch in der Praxis. Er weist insbesondere auf die Gefahren hin, die aufgrund von Fehlern des Steuerpflichtigen bei einer solchen Außenprüfung lauern. Das Abwenden negativer Ergebnisse einer solchen Prüfung ist jedoch auch nach der Prüfung möglich – wenn man mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt gut beraten ist.

zum Autor


Eine Betriebsprüfung in Frankfurt ist in den Paragrafen 193 und folgenden der Abgabenordnung (AO) geregelt. Das Gesetz spricht von einer sogenannten „Außenprüfung“. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden, Experte für Steuerrecht, weist auf diese Vorschriften hin, in denen die Befugnisse der Prüfer und die Rechte des Steuerpflichtigen geregelt sind. Inwieweit zum Beispiel der Steuerpflichtige bei der Betriebsprüfung mitzuwirken hat, bestimmt sich nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit. Auch das Übermaßverbot spielt hier eine Rolle. Letztlich ist der Steuerpflichtige bei einer Betriebsprüfung in Frankfurt nur zu solchen Handlungen oder Duldungen verpflichtet, die für die Aufklärung steuerlich relevanter Tatsachen nötig sind. Überdies muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.

Die „Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen“ ist nach § 194 Abs. 1 Satz 1 AO das Ziel einer jeden Betriebsprüfung. Letztlich geht es darum festzustellen, ob die Angaben, die ein Steuerpflichtiger über Umsatz-, Einkommen-, Gewerbesteuer und andere Steuerarten gegenüber den Finanzbehörden gemacht hat, auch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Hierzu dürfen die Prüfer selbstverständlich nicht alle Mittel anwenden, die zur Aufdeckung geeignet sind. Das Gesetz regelt (und beschränkt) die Pflichten der Steuerbehörden und legt die Rechte des Betroffenen fest. Diese Rechte und Pflichten kennt ein Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt ganz genau, und er nimmt seine Aufgabe parteiisch für seinen Mandanten wahr.

Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden legt es jedem Steuerpflichtigen dringend ans Herz, bei einer Betriebsprüfung in Frankfurt einen Juristen als Experten für Steuerrecht hinzuzuziehen. Der Grund dafür liegt auf der Hand – und wird trotzdem oft genug von Selbstständigen und Freiberuflern ignoriert: Ohne juristische Hilfe besteht faktisch keine Waffengleichheit zwischen versierten Steuerprüfern und dem Steuerpflichtigen, der in der Regel nur ein Laie in steuerrechtlichen Dingen ist. Und gerade ein Volljurist kennt – im Gegensatz zu einem Steuerberater – die rechtlichen Fallstricke und Besonderheiten des Steuerrechts, die bei einer Betriebsprüfung in Frankfurt entscheidend werden können.

Mann mit Taschenrechner und Akten
Eintrag im Kalender: Steuerprüfung

Kritische Situationen bei einer Betriebsprüfung sind nicht selten. Das gilt vor allem deshalb, weil die meisten Steuerpflichtigen eine Außenprüfung das erste Mal erleben. Riskant ist vor allem, wenn der Betriebsprüfer bereits vorher auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt ist. Den Risiken einer Außenprüfung begegnet man am besten mit einer gründlichen Vorbereitung – zusammen mit einem ausgewiesenen Experten für Steuerrecht. Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden hat bereits viele Mandanten vor diesen Risiken bewahrt. Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht kann das Ergebnis einer Betriebsprüfung maßgeblich zugunsten seines Mandanten beeinflussen. Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard hat sich auf die Themen Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert. Die praktischen und rechtlichen Probleme der Kassenführung, einer digitalen Betriebsprüfung, der Verprobungsmethoden bei der Jahresabschlussprüfung, Zollfahndungen und Ähnliches sind ihm vertraut.

Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn sich während der Betriebsprüfung in Frankfurt herauskristallisiert, dass der Steuerprüfer persönlich voreingenommen ist? Gegen die Anordnung, welche Person eine Betriebsprüfung in Frankfurt im konkreten Fall vornimmt, gibt es zwar keinen förmlichen Rechtsbehelf. Doch es gibt juristische Strategien dagegen: zum Beispiel die Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Gegendarstellung. In solchen Verfahrensfragen zeigt sich in der Regel die Überlegenheit eines ausgebildeten Juristen gegenüber einem Steuerberater. Der Königsweg für eine sichere Betriebsprüfung in Frankfurt ist, neben der Hilfe eines Steuerberaters auf die Unterstützung eines Experten für Steuerrechts wie eines Fachanwalts für Steuerrecht in Frankfurt zu setzen.

Was sind die häufigsten Fehler, die bei einer Betriebsprüfung in Frankfurt zu Problemen führen können?

Außenprüfungen beziehungsweise Betriebsprüfungen lassen sich kaum vermeiden. Wenn diese angekündigt werden, sollte man gut vorbereitet sein. Wie kann man sicherstellen, dass eine Betriebsprüfung in Frankfurt reibungslos verläuft und für den Steuerpflichtigen keine negativen Konsequenzen hat? Vermeiden Sie vor allem folgende Fehler:

  • Seien Sie vollständig und genau bei der Buchführung. Lücken und Widersprüchlichkeiten wecken den Argwohn der Betriebsprüfer.
  • Weisen Sie alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ordnungsgemäß nach. Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg.
  • Vermeiden Sie unklare Transaktionen.

Im besten Fall kann eine Betriebsprüfung sogar zu einer Steuerrückerstattung führen – wenn sich zum Beispiel herausstellt, dass zuvor übersehene Abzugspositionen oder steuermindernde Umstände gegeben sind.

Wie lange dauert eine Betriebsprüfung in Frankfurt?

Für die meisten Unternehmer ist klar: Eine Betriebsprüfung stört den reibungslosen Geschäftsablauf. Deshalb ist es verständlich, dass Selbstständige daran interessiert sind, wie viel Zeit eine angekündigte Betriebsprüfung in Anspruch nimmt.

Die Dauer von Betriebsprüfungen ist unterschiedlich. Je nach den Umständen können Prüfungen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Einflussfaktoren sind hier beispielsweise:

  • die Größe des Betriebs und die Komplexität der Geschäfte,
  • branchenspezifische Besonderheiten,
  • Qualität der Buchführung,
  • vorherige Auffälligkeiten,
  • die Zusammenarbeit mit den Prüfern.

Wer sich als Unternehmer kooperativ zeigt, kann die Zeit einer Außenprüfung wesentlich verkürzen. Wichtig ist: Auch während einer Außenprüfung haben Sie als selbstständiger Unternehmer das Recht, Ihren Betrieb weiterlaufen zu lassen, soweit dies im Rahmen einer Prüfung des Betriebs möglich ist. In der Regel werden einzelne Tätigkeiten während der Prüfung nur punktuell beeinflusst.

Steht für Sie eine Betriebsprüfung in Frankfurt an oder sind Sie mit dem Ergebnis einer bereits stattgefundenen Außenprüfung nicht zufrieden? Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden steht Ihnen als Rechtsanwalt und Experte für Steuerrecht zur Verfügung, um Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden durchzusetzen. Als Jurist mit jahrelanger Erfahrung im Steuerrecht und Fachanwalt für Steuerrecht schützt er Sie vor den Risiken einer Betriebsprüfung. Diese Risiken können teuer werden. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin bei Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden für ein Beratungsgespräch zum Thema Betriebsprüfung in Frankfurt.

Richtiges Verhalten während einer Betriebsprüfung

Wie verhält man sich als Steuerpflichtiger bei einer Betriebsprüfung in Frankfurt? Es gibt viele Einzelheiten, die dabei zu beachten sind. Die Mitarbeiter des Finanzamts kennen natürlich viele Tricks – und um negative Ergebnisse zu vermeiden, sollte man auf die Anwesenheit eines Fachanwalts für Steuerrecht in Frankfurt bei der Betriebsprüfung bestehen. Das ist Ihr gutes Recht. Bleiben Sie vor allem freundlich, gelassen und sachlich. Fertigen zu jeder Kopie, die vom Betriebsprüfer gemacht wird, ein zweites Exemplar für sich selbst an. Vermeiden Sie Privatgespräche, aus denen der Prüfer steuerlich relevante Rückschlüsse ziehen könnte. Übrigens haben Sie während der Prüfung ein Recht auf Zwischenbesprechungen (§ 199 Abs. 2 AO).

Selbstanzeige während einer Betriebsprüfung

Ist eine Selbstanzeige während einer Betriebsprüfung in Frankfurt möglich? Die Straffreiheit einer Selbstanzeige entfällt, sobald eine Steuerprüfung angekündigt wurde oder der Steuerprüfer „erschienen ist“ (§ 371 Abs. 2 Nr. 1c AO). Dies gilt allerdings nur für die vorsätzliche Hinterziehung von Steuern. Bei leichtfertigen, mittelschweren oder einfach fahrlässigen Verhaltensweisen ist dies anders. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist eine komplizierte juristische Materie. Hier beweist ein erfahrener Jurist sein Können – zugunsten seines Mandanten. Auch deshalb ist es so wichtig, sich vor einer Selbstanzeige während einer Betriebsprüfung mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt zu beraten.

betriebspruefung-in-frankfurt_Burkhard_Logo

Der Autor

Dr. jur. Jörg Burkhard in Wiesbaden - Fachanwalt für Steuerrecht seit 1998

Kompetent und professionell beantworte ich alle Fragen rund um eine Betriebsprüfung. Beginnend bei der Vorbereitung der Prüfung bis hin zu Statistiken und Auswertungen. Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind ausschließlich das streitige Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Compliance. Andere Themengebiete oder Aufgabenstellungen bearbeite ich nicht.

Bei allen Finanzämtern und Finanzgerichten, bei allen Amts- und Landgericht, beim BGH und beim BFH bin ich zugelassen und vertrete Sie auch gerne bundesweit.

Mit meiner langjährigen Erfahrung vertrete ich Sie in folgenden Rechtsgebieten:

  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Betriebsprüfungen
  • Kasse
  • Selbstanzeigen
  • Arbeitgeberstrafrecht
  • Vollstreckungsabwehr

Eine vertrauensvolle und unkomplizierte Zusammenarbeit sind wichtige Prinzipen in unserer täglichen Arbeit. Nutzen Sie den außerordentlich hohen Grad meiner Spezialisierung, mein Engagement und meine hohe Professionalität.

Ich freue mich auf Ihre telefonische Terminvereinbarung.


Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard

Dostojewskistr. 10
65187 Wiesbaden

Telefon:0611 / 890 910
Telefax:0611 / 890 9179
E-Mail:kanzlei@drburkhard.de
Web:www.drburkhard.de
Facebook:facebook.com/drburkhard
X:twitter.com/joergburkhard
Buch:Der Strafbefehl im Steuerstrafrecht

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung

Nähere Infos erhalten Sie auch auf gewusst-wo.de


Nähere Informationen erhalten Sie auch
im Ratgeber „Betriebsprüfung in Wiesbaden“
im Ratgeber „Steuerstrafrecht in Frankfurt“
im Ratgeber „Steuerstrafrecht in Wiesbaden“

suchen und finden in Wiesbaden mit gewusst wo

Betriebsprüfung in Frankfurt Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt Selbstanzeige während einer Betriebsprüfung Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden

gewusst-wo Logo

Fotos auf dieser Seite: Gerhard Seybert / AdobeStock.com (Auswertung Betriebsausgabenrechnung mit Taschenrechner) | Robert Kneschke / AdobeStock.com (Betriebsprüfer mit Taschenrechner und Akten) | Gina Sanders / AdobeStock.com (Eintrag im Kalender: Steuerprüfung)


Ratgeber Wiesbaden ist ein Service von Verlag Beleke GmbH. Hier finden Sie unser IMPRESSUM und die Hinweise zum DATENSCHUTZ.

Cookie-Einstellungen

Redaktion: Kai Kruel