Steuerfahndung in Wiesbaden

Steuerfahndung in Wiesbaden

Die Steuerfahndung in Wiesbaden verfolgt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht. Was tun, wenn eine staatliche Revision der Haushaltsbücher eines Betriebs ansteht und was sind die Aufgaben der Steuerfahndung Wiesbaden? Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn die Steuerfahndung bereits vor der Tür steht? Es empfiehlt sich, bei dem Verdacht einer Steuerstraftat den Beistand eines im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen.

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Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung?

Steuerfahndung in Hessen – hier geht es um Steuerhinterziehung und Co. Aber wie sieht es im Einzelnen aus? Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung? Ein Blick ins Gesetz gibt die Antwort. Geregelt sind die Aufgaben der Steuerfahndung in § 208 der Abgabenordnung (AO). Die Steuerfahnder haben die folgenden gesetzlich festgelegten Aufgaben:

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei der Erforschung von Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten,
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Was dürfen Steuerfahnder?

Steuerfahnder beschlagnahmt Akten in Wiesbaden

Welche Rechte hat die Steuerfahndung in Wiesbaden? Was dürfen Steuerfahnder?

  • Steuerfahnder haben das Recht, Unterlagen zu sichten. Dieses Recht bezieht sich auch auf elektronische Unterlagen.
  • Sie haben ebenfalls das Recht, Unterlagen zur Sichtung zunächst mitzunehmen. Erst später kann dann über eine eventuelle Beschlagnahme entschieden werden.
  • Als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft haben sie das Recht auf den ersten Zugriff bei Gefahr in Verzug. Dabei dürfen persönliche und geschäftliche Papiere durchsucht werden.
  • In schweren Fällen sind die Steuerfahnder auch zu einer vorläufigen Festnahme befugt.

Wichtig: Als Beschuldigter in einem Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren haben Sie das Recht, keine Aussagen zur Sache zu machen. Wenn Sie schweigen, darf Ihnen dies nicht zur Last gelegt werden.

Wann kommt die Steuerfahndung?

Was haben Betriebe zu befürchten? Wann kommt die Steuerfahndung? Die Steuerfahndung in Wiesbaden hat die Aufgabe, in Fällen zu ermitteln, bei denen der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Steuerrecht vorliegt. Das sind im Wesentlichen zwei Tatbestände:

  • Steuerhinterziehung (§ 371 AO): Hier ist vorsätzliches Handeln Voraussetzung. Es drohen Geld- und Freiheitsstrafen, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren.
  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Wenn der Steuerpflichtige leichtfertig (also in einem höheren Maße fahrlässig) handelt, kann eine Geldbuße verhängt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsprüfung und dem Einsatz der Steuerfahndung?

Betriebsprüfungen, Außenprüfungen, Besuch von den Steuerfahndern – was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsprüfung und dem Einsatz der Steuerfahndung? Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass die Steuerfahndung in Wiesbaden gezielt das Vorliegen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten untersucht. Eine Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist dagegen generell für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Buchhaltung zuständig. Ein Verdacht auf eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit muss nicht vorliegen.

Wie ist das richtige Verhalten, wenn die Steuerfahndung kommt?

Unangekündigte Besuche, Durchsuchungen und Beschlagnahme – wie ist das richtige Verhalten, wenn die Steuerfahndung kommt? Das richtige Verhalten bei einem Besuch der Steuerfahnder orientiert sich immer an den Aufgaben der Steuerfahndung Wiesbaden. Faustregel: Die Steuerfahnder dürfen nicht mehr tun, als es zum Zweck (Verfolgung von Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten) nötig ist. Wichtige Punkte:

  • Eine Durchsuchung erfordert einen Durchsuchungsbeschluss (Durchsuchungsbefehl). Lassen Sie sich diesen vorlegen.
  • Stimmen Sie Ihr Verhalten mit dem Steuerberater oder Ihrem Rechtsanwalt ab.
  • Machen Sie keine Aussagen über den Sachverhalt, bevor Sie dies mit Ihrem Rechtsanwalt abgestimmt haben. Sie haben als Beschuldigter einer Straftat immer das Recht, Aussagen zur Sache zu verweigern.

Wird ein Rechtsanwalt benötigt, wenn die Steuerfahndung aktiv wird?

Selbstanzeige beim Finanzamt stellen nach Beratung mit Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden

Im Visier der Steuerfahndung in Wiesbaden? Das ist keine alltägliche Erfahrung. Was tun? Wird ein Rechtsanwalt benötigt, wenn die Steuerfahndung aktiv wird? Die Antwort: Wenn Sie Ihre Rechte wahren möchten, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Denn wenn die Steuerfahndung in Wiesbaden aktiv wird, heißt dies, dass der Anfangsverdacht eine Steuerstraftat vorliegt. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt, ob am Ende ein Bußgeld, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe verhängt wird. Zu den Aufgaben der Steuerfahndung Wiesbaden gehört es festzustellen, ob für diesen Verdacht verwertbare Beweise vorliegen. Aber nicht jedes Mittel ist dabei erlaubt.

Anwälte, die sich im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht auskennen, stehen dem Beschuldigten in diesem Stadium des Verfahrens zur Seite. Achten Sie zum Beispiel darauf, dass der Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Steuerrecht ist. Ein Fachanwalt für Steuerrecht hat praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Steuerrecht nachgewiesen und durch Prüfungen belegt, dass er überdurchschnittliche Kenntnisse im Steuerrecht besitzt.

Ist eine Selbstanzeige noch sinnvoll bzw. möglich, wenn die Steuerfahndung bereits aktiv ist?

Die Steuerfahndung in Hessen ist Steuersündern auf der Spur. Und wer als Steuerpflichtiger erfährt, dass sich die Steuerfahndung mit ihm beschäftigt, denkt oft daran, mit einer Selbstanzeige eine Bestrafung zu vermeiden. Aber ist eine Selbstanzeige noch sinnvoll bzw. möglich, wenn die Steuerfahndung bereits aktiv ist? Eine Selbstanzeige hat nach § 371 AO nur unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zur Folge. Eine davon ist, dass noch keine nach außen erkennbaren Maßnahmen von behördlicher Seite vorgenommen wurden. Im Einzelnen sind diese Voraussetzungen kompliziert. Wer meint, die Verfolgung wegen einer Steuerstraftat durch Selbstanzeige verhindern zu können, sollte dabei jedoch folgende Punkte bedenken:

  • Oft liegen dem Finanzamt oder den Strafverfolgungsbehörden noch überhaupt keine verwertbaren Beweise vor.
  • In vielen Fällen wird der Verdacht erst durch die Selbstanzeige hervorgebracht oder erhärtet.
  • Es ist für Laien nicht immer einfach zu beurteilen, ob überhaupt der Tatbestand einer Steuerstraftat erfüllt ist.

Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor der Selbstanzeige an einen Anwalt für Steuerrecht wendet. Er wird zusammen mit dem Steuerpflichtigen den Sachstand erläutern. So können Sie gemeinsam mit dem Rechtsexperten eine Strategie entwickeln, die Ihre Rechte und Interessen so gut wie möglich wahrt. Sie gehen kein Risiko ein - der Anwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Steuerfahndung innerhalb der EU

Die Steuerfahndungen der EU-Staaten arbeiten immer mehr und immer effektiver zusammen. Es ist das erklärte Ziel des Europaparlaments, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerbehörden in Zukunft mit mehr Geld und Ressourcen zu unterstützen. Seit 1993 gibt es ein Programm der EU, das die Kooperation zwischen den Steuerbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten fördern soll. Heute nutzen Steuerfahnder vermehrt Erkenntnisse und Mitteilungen von ausländischen Finanzbehörden, zu denen sie einen erleichterten Zugang haben. Relevante Informationen ergeben sich zum Beispiel aus Kontrollmitteilungen, Informationen der Zollfahndung, Gerichten, Staatsanwaltschaften oder der Polizei.

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Der Autor

Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Dr. jur. Jörg Burkhard in Wiesbaden

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Was gibt es im Hinblick auf eine bevorstehende Steuerfahndung zu beachten? Vereinbaren Sie gerne im Falle einer Steuerfahndung einen Termin mit unserer Kanzlei in Wiesbaden. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und unterstützen Sie natürlich gerne auch bereits im Vorfeld. Wir beraten Sie rund um die Themen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung kompetent und umfassend.

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Redaktion: Kai Kruel