Es empfiehlt sich bei einer Betriebsprüfung in Wiesbaden oder einer Betriebsprüfung in Mainz, einen Anwalt für Steuerrecht zu kontaktieren. Dieser berät Sie über die Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in Ihrem spezifischen Fall und übernimmt auf Wunsch für Sie auch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Auf diese Weise gehen Sie als Unternehmer auf Nummer sicher.
Was sind die Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in einer Betriebsprüfung?
Auf welche Art und Weise führen die Mitarbeiter des Finanzamts die Außenprüfung durch? Was sind die Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in einer Betriebsprüfung? Im Wesentlichen geht es hierbei um die folgenden Methoden:
- Der Zeitreihenvergleich versucht Schwankungen beim Warenaufschlag auf eine Handelsware festzustellen. Denn im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschlag auf Handelsware im Verlauf der Zeit nicht schlagartig ändert. Falls doch, liegt der Verdacht einer Manipulation in der Buchführung vor.
- Mit dem sogenannten Chi²-Test (Chi-Quadrat-Test) kann ebenfalls eine Aussage über die Zuverlässigkeit eines Zahlenwerts gegeben werden. In diesem Zusammenhang spielt das Newcomb-Benford-Gesetz eine Rolle.
- Mit der Nachkalkulation wird versucht, den angegebenen Umsatz anhand einer Berechnung des Aufschlags auf die Ware nachzuverfolgen. Hierzu ist es erforderlich, dass bei der Prüfung sämtliche Kosten und Verkaufspreise berechnet werden. Der Nachteil dieses nicht-statistischen Verfahrens ist der hohe Aufwand. Andererseits hat es eine höhere Beweiskraft.
- Die Geldverkehrsrechnung ist eine ergänzende Methode, um einen sonst nicht verständlichen Vermögenszusatz zu erklären. Dieses Verfahren ist sehr aufwendig. Denn hierbei müssen sämtliche Konten, Versicherungen, Darlehen und etc. ausgewertet werden. Die Geldverkehrsrechnung ist wie die Nachkalkulation sehr aufwendig, aber ebenfalls ein äußerst starkes Indiz für Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung.
Übrigens: Art und Umfang sowie die Reihenfolge der Prüfungen bestimmt im Einzelnen immer der Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen, welche Methoden er anwendet oder ob er auf bestimmte Prüfungen verzichtet.
Darf das Finanzamt als Prüfungsmethode auf elektronisch erfasste Daten zugreifen?
Bei der Frage nach den Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in Wiesbaden und in Mainz fragen sich die betroffenen Betriebsinhaber oft: Darf das Finanzamt als Prüfungsmethode auf elektronisch erfasste Daten zugreifen? Eine klare Antwort: Ja. Das Finanzamt ist dazu befugt, auf Daten zuzugreifen, die in elektronischer Form gespeichert sind. Diese gesetzliche Regelung gibt es bereits seit 2001 und die Finanzämter machen von dieser Möglichkeit auch regen Gebrauch. Die Finanzbehörden unterscheiden hierbei drei verschiedene Zugriffsmöglichkeiten: Z1, Z2 und Z3.
- Z1: Dies ist der unmittelbare Zugriff auf die Daten (Nur-Lesezugriff). Dem Prüfer sind hier – zum Beispiel für eine Kostenblattansicht – ein Arbeitsplatz und ein Drucker bei der Außenprüfung zur Verfügung zu stellen. Z1 erlaubt jedoch keinen Download von Daten, keinen Fernzugriff und keine Installation von Analysedaten auf dem System des Steuerpflichtigen.
- Z2: Bei Z3 geht es um den mittelbaren Datenzugriff. Nach § 147 Abs. 6 Satz 2 Alt. 1 AO kann der Prüfer konkretisierte Auswertungen aus dem System des zu überprüfenden Unternehmens verlangen. Hier kann der Prüfer aber nur solche Auswertungen verlangen, die im Datenverarbeitungssystem bereits vorhanden sind.
- Z3: Als dritte Möglichkeit kann sich der Prüfer die Daten auf einem Datenträger übergeben lassen. Die Extraktion der Daten auf das Medium (zum Beispiel eine CD) darf dabei vom Prüfer selbst allerdings nicht vorgenommen werden. Diese Aufgabe übernimmt der Steuerpflichtige oder ein beauftragter Dritter.
Was ist der Chi²-Test, NBL (Newcomb-Benford-Law) in der Betriebsprüfung?
Bei der Überprüfung der Buchhaltung wird oft der sogenannte Chi-Quadrat-Test angewendet. Was ist der Chi²-Test, NBL (Newcomb-Benford-Law) in der Betriebsprüfung? Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Es basiert auf einem Vergleich von empirisch festgestellten und theoretisch zu erwartenden Häufigkeiten. Diese Methode basiert auf menschlichen Schwächen bei Verfälschungen: Wer manipuliert, verwendet dabei unbewusst immer wieder ganz bestimmte Lieblingszahlen. Wenn im Rahmen der Untersuchung bestimmte Zahlen einen bestimmten Grenzwert überschreiten, liegt der Verdacht einer Manipulation nahe.
Wenn dieses Verfahren im Rahmen der Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in Wiesbaden auch häufig eingesetzt wird, so sind mathematisch-statistische Auffälligkeiten allein noch keine solide Basis für eine vom Finanzamt vorgenommene Korrektur von Umsatzerlösen bzw. einer neuen Umsatzschätzung. Die auffällige Überrepräsentation von Zahlen können sich auch aus der Natur der Geschäftstätigkeit ergeben. Ein guter Anwalt für Steuerrecht, der sich mit den Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in Mainz und den Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung in Wiesbaden auskennt, kann den Betroffenen hier helfen.