Wann kann ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt werden?
Viele Steuerpflichtige fragen nach den Möglichkeiten, gegen den Steuerbescheid vorzugehen. Soll man sofort klagen oder einfach Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen? Die Antwort: weder noch. Denn eine Klage ist erst der zweite Schritt. Und die Bezeichnung „Widerspruch gegen einen Steuerbescheid“ ist nicht richtig. Die korrekte Bezeichnung lautet „Einspruch“. Wann kann ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt werden? Eine einfache Antwort: Jedes Mal, wenn ein Steuerpflichtiger einen Steuerbescheid erhält, hat er das Recht, Einspruch einzulegen. Für die Begründung des Einspruchs ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden. Zum Beispiel an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Steuerrecht.
Übrigens: Wer gegen einen Steuerbescheid vorgeht, hat gute Chancen. So wurden beispielsweise im Jahr 2018 über drei Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide eingelegt. Und in zwei Drittel aller Fälle erledigten die Finanzämter diese Einsprüche durch eine sogenannte Abhilfe. Das heißt: Der Steuerbescheid wurde geändert.
Wo kann der Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden eingelegt werden?
Ein Einspruch kann noch so gut begründet sein – er muss zunächst an den richtigen Adressaten gelangen. Wo kann der Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden eingelegt werden? Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass vor einer Klage ein Einspruchverfahren beim Finanzamt durchgeführt werden muss. Wenn Sie Ihren Steuerbescheid vom Finanzamt Wiesbaden erhalten haben, müssen Sie auch das Einspruchverfahren beim Finanzamt Wiesbaden betreiben. Dort muss der Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden also frist- und formgerecht eingelegt werden.
Wer bearbeitet den Einspruch gegen einen Steuerbescheid?
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden ist ein gesetzlich geregeltes Mittel, um gegen einen Steuerbescheid vorgehen zu können. Wer bearbeitet den Einspruch gegen einen Steuerbescheid? Dies ist immer das Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat. Bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Frankfurt ist dies also das Finanzamt Frankfurt, bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden ist es das Finanzamt Wiesbaden.
Wird ein Fachanwalt für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid benötigt?
Besteht für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Frankfurt oder Wiesbaden Anwaltspflicht oder wird ein Fachanwalt für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid benötigt? Nein, jeder Steuerpflichtige kann selbst den Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden beim zuständigen Finanzamt einlegen. Aber das Steuerrecht ist ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Es lohnt sich, vor allem bei komplexen Fällen und hohen Streitwerten auf einen Steuerberater und möglichst einen Fachanwalt für Steuerrecht zurückzugreifen, um kein Risiko einzugehen und die Chancen auf einen Erfolg zu maximieren. Oft arbeiten Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht auch gemeinsam, um für ihre Mandanten das beste Ergebnis zu erreichen.
Welche Fristen gelten für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid?
Wie viel Zeit hat man als Steuerpflichtiger, um Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden einzulegen? Welche Fristen gelten für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid? Die Abgabenordnung sieht folgende Regelungen vor:
- Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 AO).
- Wenn das Ende der Einspruchsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, haben Sie etwas mehr Zeit. Denn dann läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab (§ 108 Abs. 3 AO).
- Enthält der Steuerbescheid keine oder nur eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist zur Einlegung eines Einspruchs ein Jahr.
- Wenn Sie ohne Verschulden eine Frist versäumt haben, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO stellen.
Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid nicht stattgegeben wird?
In vielen Fällen empfiehlt es sich, zusammen mit der Einlegung des Einspruchs einen Antrag nach § 364a AO zu stellen. Dann meldet sich das Finanzamt vor einer Entscheidung, um die Sach- und Rechtslage noch einmal zu erörtern. Der Einspruchsführer hat dann die Chance, den Einspruch zurückzuziehen. In diesem Fall, wenn er also den Einspruch gegen einen Steuerbescheid in Wiesbaden zurückzieht, kann er Kosten sparen, die er eventuell für einen Anwalt oder Steuerberater aufwenden muss. Das Einspruchsverfahren selbst ist aber kostenfrei.
Ansonsten erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung. Wichtige Formvorschriften für die Entscheidung über den Einspruch sind:
- Der Bescheid muss Ihnen schriftlich zugehen.
- Er muss eine Begründung enthalten.
- Er muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
Nach dieser Entscheidung des Finanzamts hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit der Klage. Diese Klage führt dazu, dass ein Gericht über die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids entscheidet. Zuständig ist das Hessische Finanzgericht in Kassel. Gegen Entscheidungen dieses Gerichts gibt es noch die Möglichkeit der Revision beim Bundesfinanzhof.