Klage am Finanzgericht

Klage am Finanzgericht

Klage am Finanzgericht – wann ist das sinnvoll und wie funktioniert es? Diese Frage stellen sich viele Steuerpflichtige, die beispielsweise in einem Einkommensteuerbescheid zu einer hohen Rückzahlung von Steuern aufgefordert werden und überlegen, eine Klage am Finanzgericht in Hessen einzulegen. Hier erfahren Sie mehr über die Finanzgerichtsklage und die Möglichkeiten, gegen einen Steuerbescheid in Frankfurt und Wiesbaden erfolgreich vorzugehen.

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Wofür ist ein Finanzgericht zuständig?

Es gibt im deutschen Rechtssystem viele Gerichte: Unter anderem Strafgerichte, Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte, Familiengerichte und Finanzgerichte. Wofür ist ein Finanzgericht zuständig? Finanzgerichte entscheiden über Klagen von Steuerpflichtigen gegen Bescheide der Finanzämter sowie der Zollbehörden und Familienkassen. In den Verfahren geht es zum Beispiel um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden (zum Beispiel Einkommensteuerbescheid, Umsatzsteuerbescheid), Zollbescheiden und Kindergeldbescheiden.

Wichtig ist, dass vor jeder Klage am Finanzgericht in Frankfurt, Wiesbaden oder anderswo in Deutschland der Betroffene Einspruch bei der Behörde einlegen muss, die den Bescheid erlassen hat. So hat die Behörde die Möglichkeit, mögliche Fehler bereits im Vorfeld zu korrigieren. Nur dann, wenn die Behörde in Wiesbaden oder Frankfurt den Einspruch ablehnt, kann der Steuerpflichtige Klage am Finanzgericht in Hessen erheben. Beachten Sie vor einer Klage am Finanzgericht also, dass Sie rechtzeitig einen Einspruch einlegen. Hierfür gilt:

  • Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einlegt werden (§ 355 Abs. 1 AO).
  • Fällt das Ende der Einspruchsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag? Dann läuft die Frist erst mit Ende des darauffolgenden Werktags ab (§ 108 Abs. 3 AO).

Übrigens: Das Hessische Finanzgericht in Kassel ist für eine Finanzgerichtsklage bei Meinungsverschiedenheiten (abgelehnten Widersprich) zwischen dem Finanzamt Wiesbaden und einem Steuerzahler aus Wiesbaden zuständig.

Werden Steuerstrafverfahren bei einem Finanzgericht durchgeführt?

Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden berät einen Mandanten

Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten können unter Umständen als Steuerhinterziehung (Straftat nach § 370 AO) oder leichtfertige Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit nach § 378 AO) verfolgt werden. Für den Betroffenen oder den Beschuldigten stellt sich dann die Frage: Werden Steuerstrafverfahren bei einem Finanzgericht durchgeführt? Einfache Frage, einfache Antwort: Nein. Hierfür sind die Strafgerichte zuständig. Die Amtsgerichte haben hierfür in der Regel gesonderte Abteilungen für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.

Besteht Anwaltspflicht bei einer Klage vor einem Finanzgericht?

Wenn ein Steuerpflichtiger aus Wiesbaden eine Klage am Finanzgericht in Hessen erheben möchte, stellt sich natürlich die Frage: Besteht Anwaltspflicht bei einer Klage vor einem Finanzgericht? Auch hier gibt es eine einfache Antwort: Nein, eine Anwaltspflicht besteht nicht. Als Steuerpflichtiger kann man seine Interessen bei einer Klage am Finanzgericht auch selbst vertreten. Aber es lohnt sich, einen Rechtsanwalt, der sich mit Steuersachen auskennt (zum Beispiel einen Fachanwalt für Steuerrecht) für eine Klage am Finanzgericht gegen einen Widerspruchsbescheid vom Finanzamt Frankfurt oder Wiesbaden zu konsultieren.

  • Als Laie im Steuerrecht gehen Sie mit einem Anwalt kein Risiko ein.
  • Der Rechtsanwalt wird mit Ihnen zunächst die Erfolgsaussichten erörtern und erst dann für Sie Klage erheben.
  • Wenn Sie die Klage am Finanzgericht gewinnen, entstehen Ihnen weder Gerichtskosten noch Anwaltskosten.

Wie ist der Ablauf einer Klage bei einem Finanzgericht?

Finanzgerichtsklage in Hessen

Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche. Der Gesetzgeber hat das Verfahren vor den Gerichten auch in Steuersachen bis ins Detail geregelt. Wie ist der Ablauf einer Klage bei einem Finanzgericht?

  • Erste Voraussetzung ist, dass vor der Klage erfolglos Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts eingelegt wurde. Erst dann besteht die Möglichkeit einer Finanzgerichtsklage.
  • Mit dem Eingang der Klageschrift beginnt die sogenannte Korrespondenzphase, die durch den Austausch von Schriftsätzen zwischen den Parteien (Kläger und Finanzamt) bestimmt ist. Hier gilt es insbesondere darauf zu achten, dass die vom Gericht gesetzten Ausschlussfristen genau beachtet werden.
  • In der Vorbereitungsphase geht es um die Weichenstellungen für die gerichtliche Entscheidung. So kann das Gericht zum Beispiel auch ohne mündliche Verhandlung durch einen Gerichtsbescheid entscheiden (§ 90a FGO). Es kann aber auch einen Termin für eine mündliche Verhandlung ansetzen.
  • In der mündlichen Verhandlung erhalten die Parteien die Gelegenheit, den Streitfall umfassend zu erörtern.
  • Die Entscheidung ergeht in Form eines Urteil (§ 95 FGO), Zwischenurteils (§§ 97, 99 FGO), Teilurteils (§ 98 FGO) oder durch Gerichtsbescheid (§ 90a FGO).

Wo wird eine Revision eines Urteils eines Finanzgerichts verhandelt?

Bei einer Revision wird ein ergangenes Urteil von einem höheren Gericht auf Rechtsfehler überprüft. Wo wird eine Revision eines Urteils eines Finanzgerichts verhandelt? Dies geschieht vor dem BFH (Bundesfinanzhof) in München. In diesem Fall besteht Anwaltszwang. Nur ein Rechtsanwalt kann vor dem BFH eine Revision einlegen und diese begründen.

Was kostet eine Klage vor einem Finanzgericht?

Wenn es um die Klage gegen einen Steuerbescheid geht, sieht sich der Kläger natürlich vor die Frage gestellt, wie hoch das Kostenrisiko ist. Was kostet eine Klage vor einem Finanzgericht?

Eine Klage am Finanzgericht in Hessen ist für Wiesbadener Steuerzahler mit Kosten verbunden. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, nach dem eine Gerichtsgebühr festgesetzt ist. Bei einem Urteil gilt die 4-fache Gerichtsgebühr, bei einer Klagerücknahme nur die doppelte Gerichtsgebühr. Hier eine Liste mit einigen Beispielen.


Streitwert Klage mit Urteil Klagerücknahme
bis € 500,00 bis € 152 bis € 76
bis € 5.000,00 bis € 644 bis € 322
bis € 10.000,00 bis € 1064 bis € 532
bis € 110.000,00 bis € 4.516 bis € 2.258

Übrigens: Verliert die Finanzbehörde den Prozess, muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Wo ist der Sitz des Finanzgerichtes in Hessen?

Der Sitz des hessischen Finanzgerichts ist in Kassel. Für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitnehmer, die im Rhein-Main Gebiet tätig ist, sind oftmals die folgenden Finanzgerichte zuständig:

  • Hessen: Kassel
  • Rheinland-Pfalz: Neustadt an der Weinstraße
  • Saarland: Saarbrücken
  • Bayern: Nürnberg

Wer also eine Klage am Finanzgericht als Steuerpflichtiger aus Wiesbaden, in Frankfurt, in Fulda, Darmstadt oder Offenbach erheben will, muss sich an das Finanzgericht in Kassel wenden.

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Der Autor

Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard in Wiesbaden - Fachkompetenz seit 1998

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Wo ist der Sitz der Finanzgerichte in der Bundesrepublik Deutschland?

Es gibt in Deutschland insgesamt 18 Finanzgerichte, an denen etwa 600 Richter tätig sind und eine Finanzgerichtsklage eingereicht werden kann. Dabei ist der Firmensitz oder der Wohnsitz entscheidend, an welchem Finanzgericht eine Klage eingereicht werden muss.

  • Baden-Württemberg: Stuttgart, Außensenat in Freiburg
  • Bayern: München mit Außensenaten in Augsburg und Nürnberg
  • Berlin-Brandenburg: Cottbus
  • Bremen
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Hessen: Kassel
  • Köln
  • Mecklenburg-Vorpommern: Greifswald
  • Münster
  • Niedersachsen: Hannover
  • Rheinland-Pfalz: Neustadt an der Weinstraße
  • Sachsen-Anhalt: Dessau
  • Saarland: Saarbrücken
  • Sachsen: Leipzig
  • Schleswig-Holstein: Kiel
  • Thüringen: Gotha

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Redaktion: Kai Kruel