Testament

Testament schreiben in Wiesbaden

Wie kann man selbst ein Testament schreiben in Wiesbaden? Auf jeden Fall sollte man sich für ein Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten lassen, um Fehler zu vermeiden. Schon dann, wenn man nur einen einzigen Formfehler begeht, kann dies dramatische Konsequenzen haben. Vor dem Testament schreiben in Wiesbaden sollte man sich über viele Einzelheiten informieren, zum Beispiel: Wie hoch ist der Pflichtteil? Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Wie schreibe ich ein Testament und wo verwahre ich es?

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Testament schreiben in Wiesbaden – es gibt verschiedene Möglichkeiten, um seinen letzten Willen festzulegen. Rechtsanwälte in Wiesbaden raten zunächst einmal jedem, vor dem Testament schreiben in Wiesbaden sich für den Inhalt und die Form des Testaments vom Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten zu lassen.

Achten Sie beim Testament schreiben in Wiesbaden vor allem auf folgende Einzelheiten:

  • Das gesamte Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Ein ausgedrucktes Dokument mit Unterschrift reicht nicht aus.
  • Das Testament muss eigenhändig unter Angabe von Ort und Zeit unterschrieben werden.

Wenn Sie diese beiden Einzelheiten nicht beachten, wird Ihr Testament unwirksam. Hilfreich kann es ebenfalls sein, wenn eine andere Person Ihr Testament als Zeuge unterschreibt. Ein nicht handschriftlich erstelltes Testament ist nur dann rechtsgültig, wenn es unter Mitwirkung eines Notars verfasst wird. Damit Sie bei der Abfassung ihres letzten Willens sowohl inhaltlich wie formal keine Fehler machen, sollten Sie Ihr Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden überprüfen lassen. Am besten holen Sie sich schon vor dem Testament schreiben in Wiesbaden anwaltlichen Rat ein.

Viele Menschen glauben, dass das bloße Testament schreiben in Wiesbaden nicht für eine Gültigkeit ausreicht, es müsse vielmehr von einem Notar verfasst und beurkundet werden und/oder bei Gericht hinterlegt werden. Diese Auffassung entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Regelung. Ein Testament wird mit der Abfassung rechtsgültig, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Man sollte als Verfasser des Testaments jedoch dafür Sorge tragen, dass das Dokument im Falle des Ablebens auch aufgefunden wird. Die sicherste Verwahrung für das Testament ist zweifelsohne die Hinterlegung des Testaments bei Gericht. Natürlich kann das eigenhändige Testament auch zuhause verwahrt werden und nach dem Testament schreiben in Wiesbaden einem Angehörigen mitgeteilt werden, wo Sie ihr Testament verwahren.

Im Einzelfall kann sich die notarielle Beurkundung des letzten Willens empfehlen.

Lassen Sie vorher Ihr Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden überprüfen. Der Jurist nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und wird Ihnen Tipps geben, wie Sie Ihre Wünsche rechtssicher formulieren oder Ihnen Ihr Testament rechtssicher vorformulieren. Er gibt Ihnen ebenfalls Antworten auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Testament schreiben in Wiesbaden:

Oma mit Testament und Verwandtschaft

Vor dem Testament schreiben in Wiesbaden sollte man sich auf jeden Fall darüber klar sein, wie der Nachlass verteilt wird, wenn ein Testament nicht existiert: Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Mit dem letzten Willen können Sie selbst bestimmen, wie Sie Ihren Nachlass aufteilen möchten und beispielsweise auch Personen zu Erben bestimmen, mit denen Sie nicht verwandt sind. Sie können Ihr Vermögen beispielsweise auch einer Stiftung vermachen.

Neben der Frage „Wie hoch ist der Pflichtteil?“ oder „Wie ist die gesetzliche Erbfolge?“ wird Rechtsanwälten in Wiesbaden häufig auch die Frage gestellt, was alles zum Nachlass gehört. Die Antwort: Vererbt wird die Summe des aktiven und passiven Vermögens des Verstorbenen. Dazu gehören neben dem privaten Besitz auch Kapital- und Barvermögen, Immobilien, Geldanlagen, aber auch die finanziellen Verpflichtungen des Erblassers. Beim Testament schreiben in Wiesbaden sollte man deshalb immer beachten, dass auch Schulden vererbt werden.

Junger Rechtsanwalt, der ein älteres Paar im Büro konsultiert

Und wer vor der Frage steht, ob er ein Erbe annehmen möchte, sollte sich vorher nicht nur über das Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten lassen, sondern sich über diesen auch Auskünfte über die tatsächliche Vermögenslage verschaffen. Oft lohnt sich die Annahme einer Erbschaft nicht – wegen der Schulden oder letztlich wegen der Erbschaftssteuer, die zum Beispiel beim Vererben von Immobilien anfällt. Hier sollte man immer die Höhe der Erbschaftssteuer mit der Aussicht auf einen Verkauf oder Mieteinnahmen durch die Immobilie vergleichen, wenn man diese nicht selbst nutzen möchte.

Ob es um das Testament schreiben in Wiesbaden oder einen Erbschaftsstreit geht: Ein Rechtsanwalt in Wiesbaden steht Ihnen mit Erfahrung, juristischem Fachwissen und Kompetenz zur Verfügung. Auch dann, wenn Sie sich als ausgeschlossener Erbe mit der Frage „Wie hoch ist mein Pflichtteil?“ und „Wie kann ich diesen Anspruch durchsetzen?“ beschäftigen, sind Sie bei einem Rechtsanwalt in Wiesbaden an der richtigen Adresse. Lassen Sie Ihr Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden überprüfen, damit Sie sicher sein können, dass die letzten Dinge nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne geregelt sind.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. Wie ist die gesetzliche Erbfolge? Das BGB unterscheidet Erben verschiedener Ordnung. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen. Erben dritter Ordnung sind die Großeltern. Dabei gilt der Grundsatz: Wenn auf einer Ebene Erben vorhanden sind, schließen diese (und deren Abkömmlinge) alle Erben auf niedrigeren Ebenen aus.

  • A hat ein Kind, das verstorben ist. Dieses Kind hat wiederum zwei Kinder. Diese werden zu Erben.
  • A hat ein Kind, das verstorben ist und das selbst keine Kinder hatte. A's Eltern (Erben 2. Ordnung) sind tot, aber der Bruder von A lebt noch. Sein Bruder wird Erbe.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Was ist überhaupt ein Pflichtteil? Und wie hoch ist der Pflichtteil für einen gesetzlichen Erben, der durch ein Testament des Erblassers vom Erbe ausgeschlossen wurde? Der Pflichtteil ist ein im BGB geregelter Anspruch für diejenigen, die dem Erblasser zwar nahestanden, aber aufgrund des Testaments „leer ausgehen". Nach § 2303 BGB steht den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu, soweit sie durch das Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurden.

Ein Beispiel:

  • A stirbt. Er hat 3 Kinder (X, Y und Z) und hinterlässt ein Vermögen von 100.000 Euro.
  • X hat bereits zu Lebzeiten auf sein Erbe verzichtet.
  • A hat sich für sein Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten lassen und Y in diesem Testament als Erbe ausgeschlossen.
  • Folglich ist Z Alleinerbe. Nach der gesetzlichen Erbfolge wäre dies aber auch Y.
  • Y hat einen Anspruch auf die Hälfte dessen, was ihm gesetzlich zustehen würde (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Y kann von Z 25.000 Euro verlangen. Er muss diesen Anspruch jedoch direkt bei Z geltend machen.

Hinweis: Die Frage „Wie hoch ist der Pflichtteil?“ kann nur für jeden Einzelfall berechnet werden. Achten Sie beim Testament schreiben in Wiesbaden darauf, dass hier teilweise komplizierte Regelungen zu beachten sind. Lassen Sie sich auch für die Frage „Wie hoch ist der Pflichtteil?“ für Ihr Testament vom Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten.

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Redaktion: Kai Kruel