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Scheidung in Wiesbaden

Scheidung in Wiesbaden – eine komplizierte und teure Angelegenheit? Um unnötige Kosten einer Scheidung zu vermeiden und Ansprüche durchzusetzen, sollte man sich an einen spezialisierten Scheidungsanwalt in Wiesbaden wenden. Denn das Gesetz schreibt nicht ohne Grund für das Scheidungsverfahren einen Anwaltszwang vor. Es geht oft um viel Geld, und es geht oft auch um die Kinder. Rechtsanwalt Matthias Schwenger Wiesbaden ist schon seit Langem darauf spezialisiert, die Rechte seiner Mandanten vor Gericht durchzusetzen.

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Ein Scheidungsanwalt in Wiesbaden hat viel zu tun. Denn eine Scheidung in Wiesbaden ist eher die Regel als die Ausnahme. Rechtsanwalt Matthias Schwenger Wiesbaden weist in diesem Zusammenhang auf die hohe Scheidungsrate in Deutschland hin. Früher oder später werden etwa 40 Prozent aller Ehen geschieden. Wichtig bei einer Scheidung in Wiesbaden zu wissen ist, dass in diesem Verfahren Anwaltszwang herrscht. § 114 FamFG schreibt dies vor – und das nicht ohne Grund. Denn nur ein durch einen Scheidungsanwalt in Wiesbaden gut beratener Ehepartner kann sich über die Folgen einer Scheidung bewusst werden, die oft dramatisch sind. Erst wenn man die Fragen „Was ist der Zugewinnausgleich?“, „Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?“ oder „Wie wird der Kindesunterhalt geregelt?“ beantworten kann, hat man eine gute Grundlage für die Entscheidung, einen Scheidungsantrag zu stellen oder nicht.

Aber was kostet eine Scheidung in Wiesbaden?

Auch dieser Frage muss man sich stellen, wenn man sich von seinem Ehepartner nicht nur räumlich trennen, sondern auch die Ehe aufgeben möchte. Ein weitverbreitetes Vorurteil ist hier, dass sich die Ehepartner einen Scheidungsanwalt in Wiesbaden „teilen“ können. Dies ist jedoch nicht möglich, weil hier immer die Gefahr einer Interessenkollision für den Scheidungsanwalt in Wiesbaden besteht. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Interessen seines Mandanten vor Gericht zu vertreten. Er kann nicht die Interessen zweier Parteien vertreten, bei denen immer das Risiko eines Konflikts gegeben ist. Und gerade in Prozessen über die Scheidung kommt es immer wieder vor, dass sich die Gemüter erhitzen und dadurch Streit entsteht.

Sind sich die Ehepartner jedoch über die grundsätzlichen Fragen wie die Kindesunterhaltsregelung, Versorgungsausgleich und Unterhalt einig, können sie sich auch darauf beschränken, dass nur ein Ehepartner einen Anwalt nimmt und die Kosten für den Anwalt unter sich teilen. So können die Kosten gering gehalten werden. Es muss hierzu aber immer wieder gesagt werden, dass der Anwalt letztlich nur die Interessen seines Mandanten vertreten darf. Der Verzicht auf einen zweiten Anwalt im Scheidungsverfahren setzt also eine umfassende und grundsätzliche Einigung beider Ehepartner voraus. Soweit noch irgendwelche Streitpunkte bestehen, ist der Verzicht auf einen zweiten Scheidungsanwalt in Wiesbaden nicht möglich – und im Übrigen auch nicht ratsam.

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Was ist ein Trennungsjahr bei einer Scheidung?

Beim Gespräch mit dem Scheidungsanwalt in Wiesbaden fällt oft der Begriff Trennungsjahr. Was ist ein Trennungsjahr bei einer Scheidung? Das Getrenntleben der Ehepartner ist eine wichtige Voraussetzung für die Annahme, dass eine Ehe gescheitert ist und geschieden werden kann.

  • Wenn die Partner noch nicht ein Jahr getrennt werden, kann die Ehe nur in Ausnahmefällen geschieden werden.
  • Nach einem Trennungsjahr wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn beide Partner die Scheidung wünschen.
  • Nach drei Trennungsjahren wird das Scheitern vermutet, wenn nur einer der Ehepartner die Scheidung wünscht.

Wann beginnt das Trennungsjahr bei einer Scheidung?

Das Trennungsjahr als Voraussetzung für eine Scheidung in Wiesbaden beginnt in der Regel am Tag des Auszugs eines der Partner. Die Eheleute können aber auch damit beginnen, innerhalb der eigenen Wohnung getrennt zu leben.

Was passiert mit den Rentenansprüchen bei einer Scheidung?

Nach einer Scheidung in Wiesbaden kommt es zu einem Versorgungsausgleich, in dem jeder Partner die Hälfte seiner Ansprüche, die er während der Ehe erworben hat, an den anderen abgibt. Über die Einzelheiten dieses komplizierten Verfahrens informiert Sie Ihr Scheidungsanwalt in Wiesbaden.

Die elterliche Sorge für ein Kind hört auch nach einer Scheidung in Wiesbaden nicht auf. Das Gesetz fordert die Eltern auf, sich über die Ausgestaltung des Sorgerechts nach einer Scheidung zu einigen. Werden sich die Partner nicht einig, muss das Familiengericht entscheiden. So kann es dazu kommen, dass ein Richter darüber entscheidet, wo das Kind nach der Scheidung in Wiesbaden leben soll. Dabei hat sich das Gericht vornehmlich am Wohl des Kindes zu orientieren. Der Unterhalt und das Umgangsrecht mit dem Kind müssen zweifelsfrei geregelt werden.

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Rechtsanwalt Matthias Schwenger Wiesbaden berät Sie kompetent, vertrauensvoll und umfassend, wenn es um das Thema Scheidung in Wiesbaden geht. Klären Sie mit dem Experten Fragen wie „Was ist der Zugewinnausgleich?“ oder „Wie hoch sind die Kosten einer Scheidung?“, damit Sie Ihre Rechte in einem Scheidungsverfahren optimal durchsetzen können. Als erfahrener Scheidungsanwalt in Wiesbaden steht Ihnen Matthias Schwenger stets zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Mit dem Zugewinnausgleich wird nach einer Scheidung in Wiesbaden eine gerechte Verteilung dessen angestrebt, was ein Paar während des Bestehens der Ehe an Werten hinzugewonnen hat. Sofern ein Ehepaar nichts anderes regelt, lebt es während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen der Ehepartner bleiben jedoch grundsätzlich getrennt. Nach der Scheidung erfolgt dann der Zugewinnausgleich gemäß § 1363 BGB. Der Zugewinn ist der Vermögenszuwachs, der während der Ehe eingetreten ist. Was ist der Zugewinnausgleich auf den Punkt gebracht? Ganz einfach: Nach der Scheidung wird alles zusammengezählt und dann hälftig verteilt. Das gilt jedoch nicht für Vermögen, die bereits von einem Partner in die Ehe eingebracht wurden. Ein Scheidungsanwalt in Wiesbaden wird Sie umfassend über die Frage „Was ist der Zugewinnausgleich?“ informieren und Sie über die Auswirkungen in Ihrem konkreten Fall eingehend beraten.

Wie werden die Kosten einer Scheidung berechnet?

Eine Scheidung in Wiesbaden ist natürlich mit Kosten verbunden, die allesamt gesetzlich geregelt sind. Das Wichtigste hierzu:

  • Bei jeder Scheidung in Wiesbaden fallen Kosten für das Gericht und einen Scheidungsanwalt in Wiesbaden an.
  • Grundlage der Berechnung der Kosten einer Scheidung ist der sogenannte Verfahrenswert.
  • Der Verfahrenswert berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute und wird mit 3 multipliziert.
  • Wenn Vermögen vorhanden ist, steigt der Verfahrenswert.

Der Mindest-Verfahrenswert beträgt 3.000 Euro, der höchste Verfahrenswert 1 Million Euro. Die Gerichtskosten richten sich, wenn der Verfahrenswert feststeht, nach der Tabelle in § 28 FamGKG. Die Kosten für den Rechtsanwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Scheidung in Wiesbaden zu zahlen, hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Dies kommt zum Beispiel auch für Empfänger von ALG-II-Leistungen in Betracht.

Kindesunterhalt

Bei einer Scheidung in Wiesbaden geht es oft auch um den Unterhalt des Kindes. Juristisch werden unter dem Kindesunterhalt die materiellen Aufwendungen verstanden, die für das Kind eingesetzt werden. Während der Ehe regeln die Partner untereinander den Kindesunterhalt. Sie teilen sich in der Regel den Aufwand. Rechtsanwalt Matthias Schwenger Wiesbaden rät, bei einer Scheidung in Wiesbaden auch an die Folgen für den Kindesunterhalt zu denken. Der Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung oder Scheidung lebt, kommt seiner Verpflichtung dadurch nach, indem er für den sogenannten Naturalunterhalt sorgt. Sprich: Er oder sie kommt für die Kosten des täglichen Lebens auf. Der andere Elternteil muss dann aber einen finanziellen Unterhalt leisten, damit die materielle Versorgung des Kindes gesichert ist.

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Der Autor

Rechtsanwalt Matthias Schwenger in Wiesbaden - Rechtsanwaltskanzlei seit 2004

Profitieren Sie von unserer langjährigen Berufserfahrung und fundierten juristischen Kenntnissen in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht. Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung vor Gerichten und auch außergerichtlich.

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Im Bereich des Familienrechts beraten wir Sie bei Eheverträgen im Zuge einer Eheschließung, Adoption, Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Im Falle einer Scheidung vertreten wir Sie vor Gericht und unterstützen Sie bei Unterhalt, Gütertrennung und Sorgerecht von gemeinsamen Kindern.

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Redaktion: Kai Kruel