Die wichtigsten Tatbestände zum Unternehmensstrafrecht Frankfurt sind im StGB geregelt, gerade im Unternehmensstrafrecht gibt es aber auch viele andere Gesetze, die bei Strafverfahren relevant sind – zum Beispiel die Abgabenordnung im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Wichtige Straftatbestände mit Bezug zum Unternehmensstrafrecht in Frankfurt sind zum Beispiel:
- Betrug
- Untreue
- Insolvenzverschleppung
- Steuerstraftaten
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Bilanz- und Bankrott-Delikte
Ein versierter Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt erfasst nicht nur die rechtlichen Aspekte eines Verfahrens, sondern ebenfalls weitere Konfliktfelder, die in solchen Fällen oft ebenfalls relevant sind. Es gibt Interessenskonflikte zwischen Gesellschaftern, zwischen Angestellten und Vorgesetzten, zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenten. Immer häufiger werden Strafanzeigen dazu genutzt, Druck auf den Geschäftspartner auszuüben oder offene Forderungen einzutreiben. Im Rahmen eines immer härter werdenden Wettbewerbs werden die Grenzen zwischen einem noch zulässigen Geschäftsverhalten und strafbaren Handlungen immer undeutlicher. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts für Unternehmensstrafrecht Frankfurt ist es deshalb, zunächst die rechtlichen Fragen umfassend zu prüfen.


Oft geht es in Strafverfahren um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines Betriebs. Eine Firmendurchsuchung kann finanzielle Folgen haben – deshalb kümmern sich die Experten der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz beispielsweise darum, festgesetzte Vermögenswerte wieder freizugeben. Eingefrorene Konten des Unternehmens oder beschlagnahmte EDV-Anlagen sind eine ernsthafte Bedrohung für die Existenz von ganzen Betrieben. Nicht selten steht sogar eine Untersuchungshaft zu befürchten. Auch um diesen Eingriff in die Freiheitsrechte von vornherein zu verhindern, ist rechtsanwaltlicher Rat unbedingt nötig. Je eher eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird, umso besser.
Die Gefahr eines Verfahrens im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt liegt aber nicht nur in den drohenden Strafen. Auch außerhalb des Verfahrens drohen ernsthafte Konsequenzen. Das ist zum Beispiel eine Beschädigung der Reputation. Allein das Verfahren kann eine solche Beschädigung bewirken – auch wenn sich der zugrunde liegende Verdacht am Ende als haltlos erweist. Ein guter Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt wird deshalb alles versuchen, um rufschädigende Ermittlungshandlungen, die an die Öffentlichkeit gelangen, zu verhindern. Dazu gehören vor allem Firmendurchsuchungen. In diesem Zusammenhang wird häufig die Frage gestellt: Wie ist das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung in Frankfurt? Das Wichtigste: Schweigen Sie zum Tatvorwurf. Kein Gericht darf Ihre fehlende Bereitschaft, zur Sache auszusagen, negativ bewerten.
Um eine Art „Waffengleichheit“ zwischen dem Beschuldigten und den Organen der Strafverfolgung sicherzustellen, ist ein möglichst frühzeitiger Kontakt zu einem auf Unternehmensstrafrecht in Frankfurt spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen. Die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsstrafrecht ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Die Spezialabteilungen für Wirtschaftsdelikte bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften sind sukzessive erweitert worden und gut aufgestellt. Um die Rechte der Beschuldigten zu bewahren, ist es deshalb zwingend nötig, den Verfolgungsorganen mit Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz entgegenzutreten. Als Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied, aber auch als Prokurist oder leitender Angestellter ist man gut beraten, auf die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt zu setzen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.
Gerade in einem Strafverfahren und insbesondere in einem Verfahren, in dem es um Unternehmensstrafrecht in Frankfurt geht, kommt es entscheidend darauf an, ein Gleichgewicht der Kräfte herzustellen. Ohne einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite, der sich mit Wirtschaftsstrafrecht auskennt, haben Sie als Beschuldigter eine denkbar schlechte Position. Nutzen Sie Ihre Chance, um Ihre Rechte in einem Strafverfahren sicherzustellen. Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz (Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht) steht Ihnen für die Beratung und Verteidigung im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt zur Verfügung.