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Unternehmensstrafrecht in Frankfurt

Unternehmensstrafrecht Frankfurt ist ein Rechtsgebiet mit komplexen Fragen. Experten für Wirtschaftsstrafrecht weisen darauf hin, dass es besonders wichtig ist, gegenüber den Strafverfolgungsorganen bei jedem ersten Verdacht zu schweigen und möglichst umgehend den Rat eines auf Unternehmensstrafrecht in Frankfurt spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Was ist überhaupt Unternehmensstrafrecht? Auf welche Einzelheiten müssen Unternehmer, Geschäftsführer oder Prokuristen achten? Und wie ist das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung in Frankfurt? Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz - Telefon 06131/6960990 - ist bereits seit vielen Jahren mit Unternehmensstrafrecht Frankfurt beschäftigt und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Unternehmensstrafrecht Frankfurt – das ist in erster Linie Strafrecht. Und das Strafrecht zeichnet sich durch wichtige Grundsätze aus, die den Bürger vor dem Staat schützen sollen. Dazu gehört zum einen, dass dem Beschuldigten eine Tat Punkt für Punkt und zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, bevor er sanktioniert werden darf. Die Tat muss den Tatbestand einer Straftat erfüllen, sie muss rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein. Der Beschuldigte hat das Recht, zu dem Vorwurf zu schweigen und er darf sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen, um seine Rechte im Verfahren sicherzustellen.

Welche Straftaten fallen unter das Unternehmensstrafrecht?

Die wichtigsten Tatbestände zum Unternehmensstrafrecht Frankfurt sind im StGB geregelt, gerade im Unternehmensstrafrecht gibt es aber auch viele andere Gesetze, die bei Strafverfahren relevant sind – zum Beispiel die Abgabenordnung im Zusammenhang mit Steuerstraftaten. Wichtige Straftatbestände mit Bezug zum Unternehmensstrafrecht in Frankfurt sind zum Beispiel:

  • Betrug
  • Untreue
  • Insolvenzverschleppung
  • Steuerstraftaten
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Bilanz- und Bankrott-Delikte

Ein versierter Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt erfasst nicht nur die rechtlichen Aspekte eines Verfahrens, sondern ebenfalls weitere Konfliktfelder, die in solchen Fällen oft ebenfalls relevant sind. Es gibt Interessenskonflikte zwischen Gesellschaftern, zwischen Angestellten und Vorgesetzten, zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenten. Immer häufiger werden Strafanzeigen dazu genutzt, Druck auf den Geschäftspartner auszuüben oder offene Forderungen einzutreiben. Im Rahmen eines immer härter werdenden Wettbewerbs werden die Grenzen zwischen einem noch zulässigen Geschäftsverhalten und strafbaren Handlungen immer undeutlicher. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts für Unternehmensstrafrecht Frankfurt ist es deshalb, zunächst die rechtlichen Fragen umfassend zu prüfen.

Anwalt bei der Arbeit
Anwalt arbeitet an einem Fall im Unternehmensstrafrecht

Oft geht es in Strafverfahren um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit eines Betriebs. Eine Firmendurchsuchung kann finanzielle Folgen haben – deshalb kümmern sich die Experten der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz beispielsweise darum, festgesetzte Vermögenswerte wieder freizugeben. Eingefrorene Konten des Unternehmens oder beschlagnahmte EDV-Anlagen sind eine ernsthafte Bedrohung für die Existenz von ganzen Betrieben. Nicht selten steht sogar eine Untersuchungshaft zu befürchten. Auch um diesen Eingriff in die Freiheitsrechte von vornherein zu verhindern, ist rechtsanwaltlicher Rat unbedingt nötig. Je eher eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen wird, umso besser.

Die Gefahr eines Verfahrens im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt liegt aber nicht nur in den drohenden Strafen. Auch außerhalb des Verfahrens drohen ernsthafte Konsequenzen. Das ist zum Beispiel eine Beschädigung der Reputation. Allein das Verfahren kann eine solche Beschädigung bewirken – auch wenn sich der zugrunde liegende Verdacht am Ende als haltlos erweist. Ein guter Rechtsanwalt für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt wird deshalb alles versuchen, um rufschädigende Ermittlungshandlungen, die an die Öffentlichkeit gelangen, zu verhindern. Dazu gehören vor allem Firmendurchsuchungen.

In diesem Zusammenhang wird häufig die Frage gestellt: Wie ist das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung in Frankfurt?

Das Wichtigste: Schweigen Sie zum Tatvorwurf. Kein Gericht darf Ihre fehlende Bereitschaft, zur Sache auszusagen, negativ bewerten.

Um eine Art „Waffengleichheit“ zwischen dem Beschuldigten und den Organen der Strafverfolgung sicherzustellen, ist ein möglichst frühzeitiger Kontakt zu einem auf Unternehmensstrafrecht in Frankfurt spezialisierten Rechtsanwalt zu empfehlen. Die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsstrafrecht ist in den letzten Jahren immer größer geworden. Die Spezialabteilungen für Wirtschaftsdelikte bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften sind sukzessive erweitert worden und gut aufgestellt. Um die Rechte der Beschuldigten zu bewahren, ist es deshalb zwingend nötig, den Verfolgungsorganen mit Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz entgegenzutreten. Als Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Aufsichtsratsmitglied, aber auch als Prokurist oder leitender Angestellter ist man gut beraten, auf die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt zu setzen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Gerade in einem Strafverfahren und insbesondere in einem Verfahren, in dem es um Unternehmensstrafrecht in Frankfurt geht, kommt es entscheidend darauf an, ein Gleichgewicht der Kräfte herzustellen. Ohne einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite, der sich mit Wirtschaftsstrafrecht auskennt, haben Sie als Beschuldigter eine denkbar schlechte Position. Nutzen Sie Ihre Chance, um Ihre Rechte in einem Strafverfahren sicherzustellen. Die Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz (Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht) steht Ihnen für die Beratung und Verteidigung im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt zur Verfügung.

Wie ist das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung in Frankfurt?

Eine häufig gestellte Frage, die oft leider viel zu spät gestellt wird: Wie ist das richtige Verhalten bei einer Durchsuchung in Frankfurt? Die Durchsuchung ist eines der schärfsten Mittel, das der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung zur Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmens-, Steuer- oder Wirtschaftsstrafrecht zur Verfügung steht. Beherzigen Sie als Betroffener bitte folgende Punkte:

  1. Bleiben Sie ruhig und besonnen. Widerstand kann Ihnen oft im Nachhinein zur Last gelegt werden.
  2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen.
  3. Ganz wichtig: Machen Sie keine Aussage zur Sache.
  4. Sie haben das gesetzliche Recht (§ 137 StPO), in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Rufen Sie deshalb am besten sofort – noch vor Beginn der eigentlichen Durchsuchung – einen Rechtsanwalt an.
  5. Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen. Unterschreiben Sie möglichst kein Sicherstellungsprotokoll, in dem nicht ausdrücklich Ihr Widerspruch vermerkt ist.
  6. Erstellen Sie zur Sicherheit eigene Kopien von allen Gegenständen oder Akten, die beschlagnahmt wurden.

Wenn Sie sich für Unternehmensuntersuchungen wappnen möchten, notieren Sie am besten die Notrufnummer der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz, um sich sofort mit den Experten für Unternehmensstrafrecht in Frankfurt in Verbindung zu setzen.

Was sind die Gründe für die Anordnung einer Untersuchungshaft?

Gründe für die Anordnung einer Untersuchungshaft ergeben sich aus § 112 StPO:

  • Flucht des Verdächtigen
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr (zum Beispiel durch Beweismittelbeseitigung oder die Einwirkung auf Zeugen).

Dazu kommt, dass die Verhängung von Untersuchungshaft immer in einem angemessenen Verhältnis zur Straftat im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt stehen muss.

Wie hoch sind die Strafen bei einer Verurteilung im Bereich des Unternehmensstrafrechts?

Die Strafen bei einer Verurteilung im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt reichen von Geldstrafen (oder Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten) bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Vor welchen Gerichten wird ein Vergehen, das dem Unternehmensstrafrecht zugeordnet ist, verhandelt?

Vergehen werden grundsätzlich vor den Amtsgerichten verhandelt. Das Landgericht ist erstinstanzlich in der Regel nur für die Verhandlung von Fällen im Unternehmensstrafrecht in Frankfurt zuständig, wenn die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren droht. Es gibt in Frankfurt insgesamt sieben spezialisierte Wirtschaftsstrafkammern.

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Der Autor

Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz und Frankfurt - Verteidigung im Unternehmensstrafrecht

Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht in Mainz ist seit 2001 zugelassener Rechtsanwalt und hat im Jahr 2016 die Kanzlei Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Mainz gegründet.

Mit fast 20 Jahren Erfahrung berät die Kanzlei Unternehmen sowie Personen des Wirtschaftslebens, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Untreue, der Korruption oder der Steuerhinterziehung geht. Als Fachanwälte für Steuerrecht verfügen die Anwälte der Kanzlei über die notwendige Expertise, um in einem Steuerstrafverfahren aufkommende steuerliche Fragestellungen zu analysieren und deren Bedeutung für das konkrete Verfahren zu erkennen.

So werden beispielsweise Mandanten in den Rechtsgebieten Steuerrecht, Baustrafrecht, Zollstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht kompetent vertreten. Wir sprechen Deutsch und Englisch.

Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist neben seiner Tätigkeit in der Anwaltskanzlei auch Dozent bei Seminaren und Vortragsveranstaltungen vor interessierten Steuerberatern und Rechtsanwaltskollegen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Zudem ist er auch Autor diverser Bücher im Steuerstrafrecht und verfasst seit vielen Jahren rechtswissenschaftliche Fachbeiträge.

Rechtsanwalt Christian Fischer ist Dozent bei Seminaren und Vortragsveranstaltungen vor interessierten Steuerberatern und Rechtsanwaltskollegen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ebenfalls verfasst er seit vielen Jahren rechtswissenschaftliche Fachbeiträge und ist Co-Autor verschiedener Fachbücher.

Im Rahmen der Tax Compliance unterstützen die Anwälte der Kanzlei bei der Konzeption und Implementierung eines Tax-CMS (Compliance-Management-System).



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Redaktion: Kai Kruel