Das Jugendstrafrecht in Wiesbaden richtet sich vor allem nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), aber auch die Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) sind einschlägig. Welche Rechtsfolgen können Straftaten eines Jugendlichen nach sich ziehen? Grundsätzlich wird zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und der Jugendstrafe unterschieden (§ 5 JGG). Diese Sanktionen stehen in einem Stufenverhältnis:
- Erziehungsmaßregeln sind Weisungen oder die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen (§ 9 JGG).
- Zuchtmittel sind die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest (§ 13 JGG). Sie sind keine Strafen im Rechtssinne.
- Schließlich die Jugendstrafe als Freiheitsentzug (§ 17 JGG). Sie ist nur dann zu verhängen, wenn andere Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht ausreichen.
Selbstverständlich gilt im Jugendstrafrecht in Wiesbaden genauso wie im Erwachsenenstrafrecht, dass vor der Verhängung einer jeden Sanktion dem Täter die Begehung einer Straftat zweifelsfrei und auf verfahrensrechtlich zulässigem Weg nachgewiesen werden muss. Nur in diesem Fall hat zum Beispiel die Erstellung einer kriminologischen Prognose in Wiesbaden ihre Berechtigung. Als Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Wiesbaden ist Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden stets bestrebt, ihre Mandanten – gleich ob Jugendliche oder Erwachsene – davor zu schützen, zu Unrecht bestraft zu werden. Eine weitere wichtige Frage im Jugendstrafrecht in Wiesbaden ist zum Beispiel, ob die Tat eines 18- bis 20-Jährigen nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen ist. In der Regel eröffnet das Jugendstrafrecht mehr Spielräume für individuelle Sanktionen, die für den Betroffenen weniger belastend sind.
Wenn die schuldhafte Begehung einer Tat durch einen Jugendlichen feststeht, orientiert sich die Frage, wie der Staat auf diese Straftat reagiert, im Wesentlichen an dem Erziehungsgedanken (vgl. § 18 Abs. 2 JGG). Gerade die mit Jugendstrafrecht in Wiesbaden befassten Behörden wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Jugendhilfe stoßen allerdings schnell an ihre Belastungsgrenzen, um eine individuell treffende Prognose zu erstellen, die alle persönlichen Umstände des Beschuldigten berücksichtigt – vor allem auch die stabilisierenden Faktoren, die eine Sanktion des Jugendstrafrechts in Wiesbaden oft überflüssig machen. Denn es hat sich erwiesen, dass in vielen Fällen schon allein das Verfahren im Jugendstrafrecht für den Jugendlichen eine Erfahrung ist, die ihn in seinem zukünftigen Leben stabilisiert. Auch die Gerichte sind aufgrund der Erfolgsquote häufig offen für Sanktionsentscheidungen, die den Jugendlichen zum Beispiel vor der Erfahrung einer Freiheitsentziehung im Jugendstrafvollzug bewahren.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Wiesbaden kennt sich nicht nur mit den rechtlichen Aspekten eines Jugendstrafverfahrens aus, sondern vor allem auch mit der praktischen Handhabung des Jugendstrafrechts in Wiesbaden. Oft sind es die Hinweise auf Details in der Strafakte und das psychologische Fingerspitzengefühl im Umgang mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, die den Ausschlag für eine Beendigung des Strafverfahrens im Sinne des Mandanten geben. Vor allem die Methode der idealtypisch vergleichenden Einzelfallanalyse kann frühzeitig den Ausschlag dafür geben, dass sich die Reaktion auf delinquentes Verhalten im Jugendalter vornehmlich am Erziehungs- und nicht am Sühnegedanken oder etablierten Vorurteilen orientiert.
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht in Wiesbaden für sich selbst oder für Ihr Kind? Mit der Rechtsanwältin Michaela Apel in Wiesbaden finden Sie eine fachlich kompetente und einfühlsame Ansprechpartnerin, die sich für die Rechte von Beschuldigten im Jugendstrafrecht in Wiesbaden einsetzt. Nehmen Sie Kontakt mit der erfahrenen Juristin auf – möglichst bevor Sie eine Aussage zur Sache gegenüber den Strafverfolgungsbehörden machen. Juristischer Beistand zahlt sich aus – auch im Jugendstrafrecht.